Kinderschutzbund und Frauenhauskoordinierung: Gewaltschutz vor Sorge- und Umgangsrecht! Trotz nachgewiesener häuslicher Gewalt und gegen den ausdrücklichen Willen der Kinder ordnen Familiengerichte regelmäßig Kontakte zum gewaltausübenden Elternteil an. Der Kinderschutzbund und die Frauenhauskoordinierung kritisieren in einer gemeinsamen Pressemitteilung, dass Kinder dadurch systematisch gefährdet werden. Deutschland verletzt damit seine völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.